Übergabeprotokoll Haus: Was bei Einfamilienhaus und Doppelhaus zusätzlich hineingehört
Übergabeprotokoll fürs Haus: Garten, Garage, Heizung, Öl- oder Pelletbestand, Zisterne, Zähler im Keller und die lange Schlüsselliste – mit Rundgang-Reihenfolge und Rechenbeispiel zum Heizöl.
Aktualisiert am 3. September 2026
Ein Haus zu übergeben ist etwas anderes als eine Dreizimmerwohnung im dritten Stock. Zum Gebäude gehören Garten, Garage, Keller und Dachboden, dazu die komplette Haustechnik von der Heizungsanlage bis zur Zisterne – und meistens ein Öl- oder Pelletvorrat, der bares Geld wert ist. Ein Übergabeprotokoll fürs Haus muss diese Bereiche abdecken, sonst fehlen genau die Punkte, über die später gestritten wird. Dieser Artikel zeigt, was beim Einfamilienhaus und Doppelhaus zusätzlich ins Protokoll gehört, wie du Heizölbestand und Zähler richtig festhältst und in welcher Reihenfolge der Rundgang sinnvoll ist.
Warum ein Haus mehr Protokoll braucht als eine Wohnung
Bei einer Wohnung endet die Verantwortung des Mieters in der Regel an der Wohnungstür. Beim Haus ist das anders: Wer ein Einfamilien- oder Doppelhaus mietet, nutzt das gesamte Grundstück und meist auch die Haustechnik allein. Entsprechend häufiger werden Gartenpflege, Winterdienst oder Heizungswartung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen – und entsprechend mehr muss bei der Übergabe geprüft werden.
Dazu kommt die Fläche: Außenwände, Dachrinnen, Wege, Zäune, Gartenhaus, mehrere Zugänge. Jeder dieser Bereiche kann beim Auszug zum Streitpunkt werden, wenn der Zustand beim Einzug nicht dokumentiert war. Die Faustregel lautet: Alles, was mitvermietet ist, gehört ins Protokoll – auch wenn es kein Raum im klassischen Sinn ist.
Außenanlagen, Garten, Garage und Carport
Der Außenbereich ist beim Haus oft der größte Posten und wird am häufigsten vergessen, weil die Übergabe meist im Haus beginnt und dort endet. Nimm dir bewusst Zeit für den Rundgang ums Grundstück, am besten bei Tageslicht. Beim Garten geht es weniger um jede Pflanze als um den Pflegezustand – gemähter Rasen, geschnittene Hecke – und um feste Einbauten wie Terrasse, Wege, Zaun und Gartentor.
- Garten: Rasen, Hecken, Bäume, Beete, Terrasse, Wege, Zaun, Gartentor
- Garage oder Carport: Tor (manuell oder elektrisch, Handsender vorhanden?), Boden, Beleuchtung, Steckdosen
- Mitvermietete Gartengeräte wie Rasenmäher oder Heckenschere – mit Funktionsprüfung
- Dachrinnen und Fallrohre: sauber oder verstopft, Beschädigungen
- Außenbeleuchtung, Klingel, Briefkasten, Außenwasserhahn, Mülltonnen
Keller, Dachboden und Haustechnik: Heizung, Tank, Zisterne
Im Keller und auf dem Dachboden steht die Technik, die den größten Unterschied zur Wohnung ausmacht. Die Heizungsanlage nutzt beim Haus in der Regel der Mieter allein; Wartung und Schornsteinfeger laufen dann oft über ihn. Halte fest, welche Anlage verbaut ist, wann sie zuletzt gewartet wurde und ob ein Wartungsvertrag besteht, der übernommen oder gekündigt werden muss.
Beim Öl- oder Pelletvorrat geht es um Geld: Ein halbvoller Tank kann mehrere tausend Euro wert sein. Der Bestand wird beim Einzug und beim Auszug gemessen und in der Praxis vom Nachfolger übernommen oder vom Vermieter erstattet – wie genau, regelt der Mietvertrag oder eine Vereinbarung im Protokoll. Ohne dokumentierten Füllstand gibt es dafür keine Grundlage.
- Heizungsanlage: Typ (Öl, Gas, Pellet, Wärmepumpe), Baujahr, letzte Wartung, Wartungsvertrag ja/nein
- Heizöl- oder Pelletbestand: Füllstand per Anzeige oder Peilstab, Tankgröße, vereinbarter Preis
- Öltank: Zustand, letzte Prüfung, Auffangwanne, Schlüssel für den Füllstutzen
- Schornsteinfeger: letzte Kehrung, nächster Termin, Feuerstättenbescheid vorhanden
- Zisterne, Regentonne, Hebeanlage, Drainage: Füllstand und Funktion
Zähler im Haus: Wasseruhr im Keller, Wärmemengenzähler und mehr
In der Wohnung hängen die Zähler meist an einer Stelle, im Haus sind sie verteilt: der Stromzähler im Hausanschlussraum, die Wasseruhr im Keller beim Hauptabsperrhahn, der Gaszähler oft in einem Außenkasten. Geh sie einzeln ab und notiere zu jedem Stand die Zählernummer, sonst lässt sich der Wert später nicht zuordnen.
Beim Haus gibt es häufig Zähler, die in der Wohnung unbekannt sind: ein Gartenwasserzähler für den nicht abwasserpflichtigen Verbrauch, ein Wärmemengenzähler bei Wärmepumpe oder Fernwärme, ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe oder ein Einspeisezähler bei Photovoltaik. Alles, was einen Stand hat, gehört ins Protokoll.
Schlüssel: vom Gartentor bis zum Fenstergriff
Die Schlüsselliste eines Hauses ist deutlich länger als bei einer Wohnung. Neben Haustür und Briefkasten gibt es Nebeneingang, Kellertür von außen, Garage, Gartentor, Gartenhaus, Öltank-Füllstutzen, Dachbodenluke und nicht selten abschließbare Fenstergriffe mit eigenen kleinen Schlüsseln. Bei elektrischen Garagentoren zählen die Handsender dazu.
Notiere je Schlüsselart die erwartete und die tatsächlich übergebene Anzahl. Fehlt beim Auszug ein Haustürschlüssel, kann der Vermieter aus Sicherheitsgründen den Austausch des Schlosses verlangen – bei Schließanlagen wird das schnell teuer. Auch nachgemachte Schlüssel gehören zurück, selbst wenn der Vermieter nichts davon wusste.
Vereinbarungen, die nur beim Haus vorkommen: Winterdienst, Garten, Wartung
Beim Haus werden bei der Übergabe oft Pflichten geklärt, die bei der Wohnung gar nicht anfallen. Diese Absprachen gehören schriftlich ins Protokoll, damit beide Seiten wissen, wer wofür zuständig ist.
Der Winterdienst ist das bekannteste Beispiel: Die Räum- und Streupflicht auf dem Gehweg liegt nach den Satzungen der meisten Gemeinden beim Grundstückseigentümer und kann per Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Ähnlich die Gartenpflege: Ohne genauere Vereinbarung mutet die Rechtsprechung dem Mieter in der Regel nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen und Unkrautjäten zu, keine Baumschnitte. Dazu kommen Heizungswartung und Schornsteinfeger (wer beauftragt, wer zahlt) sowie übernommene Gegenstände wie Gartengeräte, Regentonnen oder Brennholz.
Rundgang-Reihenfolge: So gehst du ein Haus ab
Rechne mit anderthalb bis zwei Stunden und geh in einer festen Reihenfolge, damit nichts ausgelassen wird. Bewährt hat sich der Weg von außen nach innen und von unten nach oben – Zähler und Tank kommen zuerst, weil ihre Werte am Ende des Termins nicht mehr stimmen, wenn zwischendurch geheizt oder Wasser gelassen wird.
- 1. Außen: Grundstück, Garten, Zaun, Garage, Carport, Gartenhaus, Fassade, Dachrinnen
- 2. Keller und Technik: Zähler ablesen, Tankfüllstand messen, Heizung, Zisterne, Kellerräume
- 3. Erdgeschoss: Raum für Raum wie bei der Wohnung – Wände, Böden, Fenster, Türen, Elektrik
- 4. Obergeschoss und Dachboden: Räume, Dachfenster, Feuchtigkeit, Dämmung, Luke
- 5. Schlüssel zählen und nach Art zuordnen, Handsender testen
- 6. Vereinbarungen festhalten, Protokoll gemeinsam lesen, unterschreiben, ein Exemplar für jede Seite
Papier oder App beim Haus
Bei zwanzig und mehr Bereichen mit Fotos wird ein Papierprotokoll schnell unübersichtlich: Welches Bild zur Dachrinne an der Nordseite gehört, weiß in drei Monaten niemand mehr. Mit Übergabeheld benennst du Räume frei – „Garten“, „Garage“, „Heizungskeller“ –, hängst Fotos an Raum oder Mangel, trägst Zähler und Schlüssel in feste Felder ein und erzeugst das PDF noch vor Ort, das beide Seiten auf dem Gerät unterschreiben.
Praxisbeispiel
Beispiel: Auszug aus einem Einfamilienhaus mit Öltank
Familie Berger zieht nach fünf Jahren aus einem gemieteten Einfamilienhaus mit Ölheizung aus. Beim Einzug hatte sie laut Protokoll 900 Liter Heizöl übernommen und dem Vermieter zum damaligen Preis erstattet. Jetzt zeigt die Füllstandsanzeige des 3.000-Liter-Tanks 62 Prozent – das sind rund 1.860 Liter.
Als Preis vereinbaren beide Seiten den Literpreis der letzten Lieferrechnung, die Familie Berger vorlegt: 1,08 Euro je Liter. Die Rechnung im Protokoll lautet also 1.860 Liter × 1,08 Euro = 2.008,80 Euro, die der Vermieter erstattet oder der Nachmieter direkt übernimmt. Beide unterschreiben den Füllstand, der Nachmieter erhält eine Kopie.
Der Rundgang bringt außerdem zwei Punkte ans Licht, die nur beim Haus vorkommen: Die Dachrinne an der Nordseite ist mit Laub verstopft, und ein Fenstergriffschlüssel fehlt. Beides wird im Protokoll notiert – die Rinne reinigt der Mieter bis zum Wochenende, der Schlüssel wird mit 15 Euro verrechnet. Ohne Protokoll hätte der Vermieter beides erst Wochen später bemerkt und dann ohne Beleg dagestanden.
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Häufige Fragen
Muss beim Haus ein Übergabeprotokoll erstellt werden?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es auch beim Haus nicht. Weil aber deutlich mehr Bereiche und Werte betroffen sind – Garten, Heizung, Tankinhalt, Schlüssel für mehrere Gebäude – ist der Nutzen noch größer als bei der Wohnung. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll gilt als Beweisurkunde über den festgehaltenen Zustand.
Wer bezahlt den Heizölbestand bei der Übergabe?
Das regelt der Mietvertrag oder eine Vereinbarung bei der Übergabe. Üblich ist, dass der einziehende Mieter den vorhandenen Bestand zum Tagespreis oder zum Preis der letzten Lieferung übernimmt und beim Auszug den Restbestand ebenso erstattet bekommt. Entscheidend ist, dass Füllstand, Tankgröße und Preis im Protokoll stehen.
Muss der Mieter Winterdienst und Gartenpflege übernehmen?
Nur wenn es im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Ohne ausdrückliche Regelung bleibt der Winterdienst beim Eigentümer, und bei der Gartenpflege schuldet der Mieter nach der Rechtsprechung in der Regel nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen. Halte im Protokoll fest, was vereinbart wurde und welche Geräte dafür übergeben wurden.
Was ist mit dem Schornsteinfeger beim Mieterwechsel?
Die Kehr- und Prüfpflichten hängen am Gebäude, nicht am Mieter; wer die Kosten trägt, steht im Mietvertrag. Notiere im Protokoll den letzten Kehrtermin und den nächsten fälligen Termin, damit der Nachfolger nichts versäumt. Der Feuerstättenbescheid sollte beim Haus verbleiben.
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